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Bau einer Abwasseranlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.

An wen muss ich mich wenden?

Landesverwaltungsamt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Wasserbehörde

Öffnungszeiten

Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 7000
Fax:
03921 949 9670
Kreishaus Genthin
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