20.000 Euro für Kulturprojekte

Mit der Genehmigung des Haushaltes 2023 können nun auch die bewilligten Kulturfördermittel ausgezahlt werden, die bereits im Februar 2023 durch den Bildungs- und Kulturausschuss im Rahmen der Kulturförderrichtlinie beschlossen wurden. Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Zuwendungen in Höhe von 20.000 Euro können in diesem Jahr insgesamt zwölf Projekte bezuschusst werden.  

Sowohl inzwischen zur Tradition gewordene Veranstaltungen, als auch neue Initiativen werden durch den Landkreis gefördert, unter anderem die Nedlitzer Festtage, die Kulturtage in Möser sowie der Tag der Vereine in Genthin. Das breite Kulturangebot erstreckt sich über traditionelle Konzertreihen wie Büdener Kultursommer und Zerbener Schlosskonzerte bis hin zum Open-Air Kino in Güsen und Parchau.

„Das regionale Engagement und die Kreativität der Kulturschaffenden soll durch die Unterstützung des Landkreises gewürdigt werden. Somit wird die Attraktivität des Jerichower Landes sowohl für unsere BürgerInnen, als auch für TouristInnen gesteigert. Bei der Vergabe wird insbesondere auf Regionalität und eine ausgewogene Verteilung der Mittel geachtet.“, so Beigeordneter Stefan Dreßler. „Der Haushaltsplan 2023 des Landkreises wurde in dieser Woche vom Landesverwaltungsamt genehmigt, so dass die bewilligten Kulturfördermittel nun ausgezahlt werden können.“

Die Antragsteller können nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ihre finanziellen Mittel bis Ende November abrufen. Anträge auf Kulturförderung können immer bis zum 31. Oktober eines Jahres für das darauffolgende Kalenderjahr eingereicht werden. Alle Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren der Kulturförderungsrichtlinie sowie eine Übersicht mit zuwendungsfähigen Maßnahmen und Erläuterungen sind  hier einsehbar.