Im Landkreis Jerichower Land gibt es in jeder Stadt und Gemeinde eine oder mehrere Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit betreut werden. Zudem bieten Kindertagespflegepersonen individuelle Betreuungsangebote für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren an.
Das Jugendamt ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen und die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 45 ff SGB VIII in Verbindung mit § 20 KiFöG LSA. Die notwendigen Antragsformulare, Arbeitshinweise und weitere Informationen werden auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes zur Verfügung gestellt.
Zu den weiteren Aufgaben zählen unter anderem:
- die Beratung und Begleitung der Träger und MitarbeiterInnen von Kindertageseinrichtungen, Elternvertretungen und Eltern bei Fragen zum Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) und dessen Umsetzung in den Einrichtungen im Landkreis.
- die Erlaubniserteilung zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII (Tagesmütter).