Werden Sie Pflegeeltern
Sie sind auf der Suche nach einer erfüllenden Aufgabe und möchten einem Kind in Not auf kurze Zeit oder auf Dauer ein Zuhause geben?
Als Pflegeeltern hat man die Möglichkeit, einem Kind in schwierigen Lebensumständen ein sicheres, stabiles und liebevolles Zuhause zu bieten. Man kann dazu beitragen, dass das Kind positive Erfahrungen sammelt und seine Entwicklung gefördert wird.
Der Pflegekinderdienst des Landkreises unterstützt bei jedem Schritt des Weges - von der Bewerbung bis zur Vermittlung eines Kindes und während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses.
Die Mitarbeiterinnen vom Pflegekinderdienst beraten auch gerne telefonisch 03921 949-5151; 03921 949-5148 oder 03921 949-5111.
Pflegeeltern werden
Die Kindererziehung ist Recht und Pflicht der Eltern aber auch eine große Herausforderung, der nicht alle Eltern gewachsen sind. Soziale oder psychische Krisen, Krankheiten oder Behinderungen können manchmal dazu führen, dass die Erziehungsfähigkeit und/oder Fürsorgepflicht der Eltern eingeschränkt ist und die Kinder nur zeitweise oder gar nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können.
Bei solchen schwierigen Notlagen ist das Jugendamt verpflichtet, Eltern bei der Erziehung zu unterstützen. Wenn angebotene Beratungen und ambulante Hilfen nicht mehr ausreichen, kann ein Kind auf Antrag der Eltern oder des Vormundes in einer Pflegefamilie untergebracht werden.
Pflegefamilien bieten ein Zuhause für kleine Kinder aber auch für größere Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Die Kinder und Jugendliche können in Vollzeit- oder in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden.
Vollzeitpflege: Kinder, die langfristig ein Zuhause benötigen, werden bei Pflegeeltern untergebraucht.
Bereitschaftspflege: Kinder, die aufgrund einer akuten Krisensituation nicht in ihren Familien bleiben können, werden bis zur Klärung der weiteren Perspektive einige Tage oder Wochen in einer Bereitschaftspflegefamilie betreut.
Pflegekinder können an Ehepaare, Alleinlebende, Großeltern, Lebenspartner, Verwandte sowie an Personen aus dem Lebensumfeld der Kinder vermittelt werden.
Die Voraussetzungen sind:
- die Bereitschaft zur Aufnahme eines Kindes in ihrer Familie
- eine persönliche Reife
- ein erweitertes Führungszeugnis
- ein gesichertes Einkommen
- ausreichender Wohnraum
- Belastbarkeit und positive Lebenseinstellung
- die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern und dem Pflegekinderdienst.
Der Pflegekinderdienst und die Adoptionsvermittlung des Landkreises informiert, begleitet, unterstützt und berät interessierte Bewerber, Pflegeeltern sowie Adoptiveltern.
Leistungen und Angebote des Pflegekinderdienstes
- Grundqualifizierung für die Pflegeelternbewerber
- Prüfung auf Eignung der Pflegeelternbewerber
- bei der Vermittlung der Kinder werden die individuellen Kriterien und Besonderheiten bei der Wahl der Pflegestelle berücksichtigt unter dem Aspekt geeignete Eltern für die Bedürfnisse des Kindes zu suchen
- Begleitung der Integration der Kinder in die Pflegefamilie
- Beratung und Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder während der gesamten Hilfedauer
- Unterstützung der Beteiligten bei der Umsetzung des Hilfeplanes und bei der Gestaltung der Kontakte mit der Herkunftsfamilie
Zur Vernetzung und zur Stärkung der Pflegefamilien werden Themenabende zu spezifischen Themen sowie Supervision angeboten. Der Unterhalt des Kindes wird durch ein Pflegegeld gedeckt.
Eine Pflegefamilie kann für ein betroffenes Kind eine große Chance sein, um in einem liebevollen und sicheren Zuhause aufzuwachsen. Das Jugendamt ist immer auf der Suche nach engagierten und lebensfreudigen Pflegeeltern, die bereit sind, Kindern und/oder Jugendlichen vorübergehend oder dauerhaft ein Zuhause zu geben.
Adoptionsvermittlung - Das Wohl des Kindes als Leitgedanke
Die Adoption eines Kindes wird erst in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist. Ziel der Adoptionsvermittlung ist es, für Kinder eine geeignete Familie zu finden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Grundlage aller Bemühungen ist es, Kinder zu den für sie am besten geeigneten Bewerbern zu vermitteln und nicht für die Bewerber „das passender Kind“ zu suchen. Adoptionsbewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Die Adoption soll dem Kind Zuwendung und Geborgenheit unter Beachtung der eigenen Biografie in einer neuen Familie sichern. Seine Lebensbedingungen sollen sich im Vergleich zur bisherigen Situation durch die Annahme so verbessern, dass eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann.
Im Kern geht es darum, dass für ein Kind Eltern gefunden werden, die bereit und in der Lage sind, vorbehaltlos die Elternverantwortung zu übernehmen. Die Frage einer Adoption stellt sich, wenn
- Eltern die Adoptionsvermittlung wünschen
- vor und während der Erarbeitung oder Fortschreibung des Hilfeplanes die Adoptionsvermittlung als Alternative in Betracht kommt (§ 36 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII) oder
- es sich um ein Kind handelt, dessen Eltern unbekannt sind.