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Forsthoheit

Der Begriff Forsthoheit umfasst die Aufgaben und Befugnisse nach dem Forstrecht sowie die Führung des Waldverzeichnisses. Folgende Schwerpunktthemen werden bearbeitet:

  • Forstaufsicht, Feststellung der Waldeigenschaften und Forstschutz
  • Erstaufforstungen, Kahlhiebe und Waldumwandlungen
  • Beratung und Anleitung der Waldbesitzer
  • Forstliches Vermehrungsgut
  • Erarbeitung forstlicher Stellungnahmen
Rechtsgrundlagen

Bundeswaldgesetz (BWaldG)
Landeswaldgesetz Landes Sachsen-Anhalt (LWaldG)
Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)

Sachgebiet Naturschutzbehörde

Öffnungszeiten

Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 7000
Fax:
03921 949 9670