Umtausch in einen EU-Kartenführerschein

Sie haben noch einen Führerschein in Papierformat und sind zwischen 1965 und 1970 geboren? Dann sollten Sie jetzt rechtzeitig einen Termin in der Führerscheinstelle vereinbaren. Denn bis zum 19. Januar 2024 muss dieser in das aktuelle Scheckkartenformat umgetauscht werden.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum und erfolgt schrittweise nach Jahrgängen.

Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins muss vor der jeweiligen Umtauschfrist bei der Führerscheinbehörde (Landkreis Jerichower Land, In der Alten Kaserne 9, 39288 Burg) gestellt werden. Ein Termin kann telefonisch unter den Rufnummern 03921 949-3653, -3654, -3657, per E-Mail  oder auch online über den Bürgerservice vorgenommen werden.

Mehr Informationen zum Führerscheinumtausch