Abfallgebührenbescheid
Der Abfallgebührenbescheid setzt sich immer aus zwei Elementen zusammen. Zum einen wird die Abfallgrundgebühr mit der Anzahl der Pflichtentleerungen für das aktuelle Jahr und zum anderen die zusätzlichen Leistungen des vorangegangenen Jahres erhoben – beispielsweise die Leerungen des Bioabfallbehälters oder die zusätzlichen Leerungen des Restabfallbehälters.
Abfallgebühr = Pauschalgebühr + Behälterpauschale + Leerungsgebühr (einschließlich zusätzlicher Leerungen) |
Die Gebührenbescheide werden im ersten Quartal des Jahres versandt und in zwei Abschlägen zum 15. März und zum 15. August fällig. Sollten sich im Haushalt also unterjährig Änderungen - beispielsweise in Bezug auf die Personenzahl oder benötigte Behältergrößen - ergeben, teilen muss dies unverzüglich mitgeteilt werden. Die Verrechnung erfolgt dann mit dem Abfallgebührenbescheid im folgenden Jahr.
Ein Vordruck für die Zahlung per Lastschriftmandat beziehungsweise für Anschluss- und Änderungsmitteilungen findet sich im gedruckten Abfallwegweiser und online unter der Rubrik Dienstleistungen.