Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Die jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen dienen der Früherkennung von Zahnerkrankungen, Zahnfehlstellungen sowie Gebissfehlentwicklungen. Die Untersuchungen führt der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes bei Kindern schon ab dem ersten Milchzahn bis zum 12. Lebensjahr, in Fördereinrichtungen bis zum Schulabschluss, durch.
Die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten werden schriftlich über das Ergebnis informiert. Bei Auffälligkeiten wird für die jeweilige Behandlung ein Besuch beim Hauszahnarzt empfohlen.
Zahngesundheitspass für Kinder in Sachsen–Anhalt
Im Zahngesundheitspass werden alle zahnärztlichen Maßnahmen bis zum Ende des 12. Lebensjahres eingetragen. Dieser dient den Eltern als Erinnerungshilfe, Informationsbroschüre und Dokumentationsheft. Der Pass wird bei jedem Zahnarztbesuch, bei den Vorsorgeuntersuchungen in den Kindertagesstätten und Schulen sowie bei den gruppenprophylaktischen Terminen vorgelegt und die durchgeführten Maßnahmen eingetragen. Den Pass erhalten die Eltern zusammen mit dem Kinderärztlichen Untersuchungsheft zur Geburt des Kindes.