Überwachung des Lärmschutzes beantragen
Leistungsbeschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Zum Lärmschutz gehört u.a. eine vorsorgende Planung wie zum Beispiel die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört.
Im Sinne des Lärmschutzes erfolgt eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung.
Die heutzutage vielseitigsten baulichen Maßnahmen sind Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Lärmschutztunnel und Schallschutzmauern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Landesamt für Umweltschutz wirkt bei der Lärmkartierung und der Lärmminderungsplanung mit.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sicherheit und Ordnung
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung:
Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- siehe Hinweise
Adressen
Marktplatz 3
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03933 876-204
- Telefon:
- 03933 876-205
- Telefon:
- 03933 876-206
- Fax:
- 03933 876-140
- E-Mail:
- stadtverwaltung@stadt-genthin.de
- Web:
- https://www.stadt-genthin.de