Abschluss des Landpachtvertrages melden
Leistungsbeschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
• der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
• hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
• der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den Landkreis oder kreisfreie Stadt, in der die Hofstelle liegt.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Burg
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Bürgerservice (In der Alten Kaserne 2)
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
In der Alten Kaserne 2
39288Burg
39281Burg
Kontakt
- Telefon:
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- Fax:
- 03921 921-600
- E-Mail:
- burg@stadt-burg.de
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- https://www.stadt-burg.de