Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Gewerbe, Märkte, Festplätze
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- siehe Hinweise
Adressen
Platz des Friedens 10
39245Gommern
39245Gommern
Kontakt
- Telefon:
- 039200 7789-64
- Fax:
- 039200 7789-10
- E-Mail:
- kontakt@gommern.de
- Web:
- https://www.gommern.de