Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Gemeinde Möser
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00, 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00, 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweis:
Mittwoch und Freitag geschlossen
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Brunnenbreite 7/8
39291Möser
Kontakt
- Telefon:
- 039222 908-0
- Fax:
- 039222 908-90
- E-Mail:
- info@gemeinde-moeser.de
- Web:
- www.gemeinde-moeser.de