Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Gewerbeangelegenheiten
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung:
Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- siehe Hinweise
Adressen
Marktplatz 3
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03933 876-210
Array
- Fax:
- 03933 876-140
- E-Mail:
- stadtverwaltung@stadt-genthin.de
- Web:
- www.stadt-genthin.de