Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
2.1 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
In der Alten Kaserne 2
39288Burg
39281Burg