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Einschulungsuntersuchung vereinbaren

Leistungsbeschreibung

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Verfahrensablauf

  • Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
  • Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
  • Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
  • Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.

An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

Voraussetzungen

  • Mindestalter 5 Jahre
  • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
  • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Untersuchung benötigen Sie

  • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
  • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

Welche Gebühren fallen an?

keine

Bearbeitungsdauer

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Öffnungszeiten

Mo: 09:00-12:00 Uhr
Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Mi: 09:00-12:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 09:00 Uhr- 12:00 Uhr

Hinweis abweichende Öffnungszeiten

Amtsarzt

Mo: 09:00-11:00 Uhr
Do: 14:00-17:00 Uhr

Gesundheitszeugnisse

nach telefonischer Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 5300
Fax:
03921 949 9653
Kreishaus Genthin
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