Wohngeld beantragen
Leistungsbeschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Personen die in einer Mietwohnung (Mietzuschuss), als Eigentümer einer Immobilie für selbstgenutzten Wohnraum (Lastenzuschuss) oder als Bewohner in einem Heim im Sinne des Heimgesetztes (Mietzuschuss) erhalten können. Die Unterstützung dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.
An wen muss ich mich wenden?
Einen Antrag können Sie in im Landkreis Jerichower Land (außer Stadt Burg) in der Wohngeldstelle Genthin stellen.
Postadresse
Landkreis Jerichower Land; Postfach 1131; 39281 Burg
Besucheradresse
Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin
Sprechzeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner
Biederitz, Möser, Gommern Zi.: 253 Tel.: 03921/949-5055
Elbe-Parey, Jerichow, Möckern Zi.: 258 Tel.: 03921/949-5051
Genthin Zi.: 258 Tel.: 03921/949-5057 / Zi.: 253 Tel.: 03921/949-5073
Hinweis
Sollten Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Burg haben, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg.
Voraussetzungen
Als wohngeldberechtigte Person müssen Sie einen Antrag in der für Sie zuständigen Wohngeldstelle stellen, siehe unten.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B.:
- Höhe Ihres Einkommens
- Höhe Ihrer Miete oder Ihrer Belastung
- Anzahl der Haushaltsmitglieder und ihr Einkommen
Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt. Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden, sind in den jeweiligen Checklisten aufgeführt.
- Mietzuschuss: Checkliste Mietzuschuss
- Zuschuss für Heimbewohner: Checkliste Heimbewohner
- Zuschuss bei selbstgenutzter Immobilie (Lastenzuschuss): Checkliste
Was sollte ich noch wissen?
Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld können Sie frühestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen.
Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Aufgrund der Wohngeldreform 2023 lassen sich trotz aller Bemühungen längere Bearbeitungszeiten nicht vermeiden. Wir bitten Sie daher um Verständnis und darum, von mehrmaliger Nachfrage zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Wichtig für Sie: Durch eine längere Bearbeitungszeit des Wohngeldantrags gehen keine Ansprüche verloren und werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung nachbezahlt, sofern ein Wohngeldanspruch besteht.
Weitere Informationen zur Wohngeldreform 2023 finden Sie hier.
Ob Sie von der Wohngeldreform profitieren, können Sie mit dem Wohngeldrechner der Bundesregierung unverbindlich überprüfen. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um eine grobe Einschätzung handelt.
Dokumente zum Download
Flyer Wohngeld (Wohngeld-Plus Sorgenfreier wohnen. (bund.de))
BMWSB-Wohngeldkampagne-Flyer-RZ-Paar
BMWSB-Wohngeldkampagne-Flyer-RZ-Studenten
BMWSB-Wohngeldkampagne-Flyer-RZ-neutral
BMWSB-Wohngeldkampagne-Flyer-RZ-Alleinerziehende
Formulare
- Beiblatt Selbständige
- Vordruck Veränderungsmitteilung
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Antrag auf Wohngeld (einschließlich der Heimverwaltung/Heimleitung)
- Antrag auf Wohngeld (einschließlich Erläuterungen) - Lastenzuschuss
- Antrag auf Wohngeld (einschließlich Erläuterungen) - Mietzuschuss
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung
- Verdienstbescheinigung
Wohngeldstelle
Öffnungszeiten
In der Zeit vom 16. Oktober 2024 bis 20. Dezember 2024 nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Termine können per Mail an wohngeld@lkjl.de oder telefonisch unter der Nummer 03921/949-5051 vereinbart werden.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 5000
- Fax:
- 03921 949 9555
- E-Mail:
- wohngeld@lkjl.de