Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
- Karteikartenauszug (von der erteilenden Behörde)
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind zusätzlich Unterlagen erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
EUR 42,60
Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.
Rechtsgrundlage
§ 27 FeV
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Direkt online beantragen
Sachgebiet Straßenverkehr
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
In der Alten Kaserne 9
39288Burg
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 3200
- Fax:
- 03921 949 9532
- E-Mail:
- fb-ordnung@lkjl.de