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Bodendenkmalpflege
Leistungsbeschreibung
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Lageplan
- Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
- ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung
Welche Gebühren fallen an?
Auskunft zu ggf. anfallenden Gebühren erteilt Ihnen die zuständige Behörde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Bauplanung
Öffnungszeiten
In der Zeit vom 16. Oktober 2024 bis 20. Dezember 2024 nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Termine können per Mail an bau@lkjl.de oder telefonisch unter der Nummer 03921/949-6300 vereinbart werden.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 6300
- Fax:
- 03921 949 9663
- E-Mail:
- bau@lkjl.de