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Leichenpass beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Gesundheitsamt
Öffnungszeiten
Mo: 09:00-12:00 Uhr
Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Mi: 09:00-12:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 09:00 Uhr- 12:00 Uhr
Hinweis abweichende Öffnungszeiten
Amtsarzt
Mo: 09:00-11:00 Uhr
Do: 14:00-17:00 Uhr
Gesundheitszeugnisse
nach telefonischer Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 5300
- Fax:
- 03921 949 9653
- E-Mail:
- gesundheitsamt@lkjl.de