Öffentlicher Personennahverkehr
Der Landkreis Jerichower Land hat als Aufgabenträger (§ 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt - ÖPNVG LSA) gemäß § 6 ÖPNVG LSA einen aktuellen Nahverkehrsplan unter Beachtung und Abwägung der Belange des Verkehrs, der Schulträger sowie der Verkehrsunternehmen, der Bevölkerungsentwicklung und der Finanzierbarkeit zu beschließen.
Der Nahverkehrsplan 2019 - 2029 enthält dabei die Darstellung der verkehrspolitischen Grundsätze und Ziele, der siedlungsstrukturellen Entwicklung und der sich daraus ergebenden Potentiale für den öffentlichen Personennahverkehr.
Der Landkreis Jerichower Land als Aufgabenträger für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) ist zuständige Behörde gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 und hat demnach einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen: Gesamtbericht 2018 über die Durchführung des ÖSPV.