Landkreis soll sich an Kosten für Schulsozialarbeit beteiligen
Künftig kann der Landkreis Jerichower Land 16 statt bisher 14 Vollzeitstellen in der Schulsozialarbeit verplanen, deren Finanzierung bisher über Fördermittel aus dem ESF+-Fonds (Schulerfolg sichern) sowie Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt sichergestellt wurde. Mit Beginn der neuen Förderperiode ab August 2024 erhöhte die Landesregierung zwar den Stellenanteil, fordert allerdings nunmehr die Kreisverwaltung dazu auf, sich am Landesmittel-Anteil zu beteiligen und damit 20 Prozent der Gesamtsumme zu übernehmen. Dem Landkreis Jerichower Land entstehen damit für den Zeitraum 2024 bis 2028 jährliche Mehrkosten in Höhe von jeweils 300.000,- Euro, also in Summe 1.500.000,- Euro.
„Die Schulsozialarbeit ist an den Schulen nicht mehr wegzudenken, denn sie entlastet Lehrkräfte und hilft dabei innerhalb der Klassen bestehende Konflikte abzufedern. Dass die Finanzierung dieser so wichtigen Stellen nun zu Lasten der ohnehin schon finanziell belasteten Kommunen umgelegt wird, ist für mich unverständlich. Generell muss das Land einen Weg finden, diese Stellen aus dem Projektstatus zu lösen und zu entfristen, damit eine Verstetigung bei der Finanzierung erreicht wird. Die Schulsozialarbeit braucht dieses starke Signal“, erklärt Landrat Dr. Burchhardt.
Eine Abfrage der Netzwerkstelle AKKU, welche die Schulsozialarbeit im Jerichower Land koordiniert, ergab, dass insgesamt 19 Schulen aus dem Kreisgebiet Bedarfe für die künftig 16 Schulsozialarbeit-Stellen anzeigten. Daher wurde durch die Kreisverwaltung eine Prioritätenliste zusammen mit einer entsprechenden Empfehlung erstellt und dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Dieser nahm am 7. September 2023 im Rahmen seiner turnusmäßigen Sitzung einstimmig den Antrag an.
Die Liste wurde auf Grundlage verschiedener Faktoren angefertigt, wie etwa der Schüleranzahl in der Schule sowie die Anzahl der Fehlzeiten. Aber auch jugendrechtliche Indikatoren, wie die Zahl der Empfänger von Hilfen oder Fälle von Kindeswohlgefährdung, flossen in die Bewertung ein. Die beschlossene Prioritätenliste wird nun an das Landesverwaltungsamt weitergereicht, welches schließlich eine auf Landesebene angesiedelte Jury final über die Verteilung der Stellen entscheiden lässt. Eine über die Prioritätenliste hinausgehende Beteiligung des Landkreises Jerichower Land bei der Auswahl der Schulsozialarbeiterstellen ist seitens des Landes nicht vorgesehen.