Neubildung Jugendhilfeausschuss für Wahlperiode 2024-2029
Im Zuge der Europa- und Kreistagswahlen erfolgt im Jerichower Land auch die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses. Alle im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben die Gelegenheit, geeignete Personen als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzuschlagen. Der Kreistag wählt dann aus den Vorschlägen zu Beginn der neuen Wahlperiode von 2024 bis 2029 die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.
Gemäß des Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt kann dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigt angehören, wer zum Zeitpunkt der Wahl als Mitglied das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsort im Kreisgebiet hat. Entsprechende Vorschläge sind bis zum 5. Juni 2024 schriftlich an die Kreisverwaltung (Landkreis Jerichower Land, FB Kinder – Jugend – Familie, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg) zu richten. Neben dem Familien- und Vornamen sind dem Vorschlag auch Geburtsdatum, Wohnanschrift, Tätigkeit beim Träger sowie die dienstliche Telefonnummer und eine Mailadresse beizufügen.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt zusammen mit der Verwaltung die Aufgaben des Jugendamtes wahr. Nach § 4 der Satzung des Jugendamtes setzt sich der Jugendhilfeausschuss aus zehn stimmberechtigten und bis zu 14 beratenden Mitgliedern zusammen. Stimmberechtigt sind mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen vier Personen, die auf Vorschlag der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden. Für jedes stimmberechtigte Mitglied sind eine persönliche Stellvertreterin bzw. ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.