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Prostitutionsstätte anmelden

Leistungsbeschreibung

Prostitutionsstätten sind Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen. Sie sind Betriebsstätten und werden für sexuelle Dienstleistungen genutzt.

Wenn Sie eine Protsitutionsstätte betreiben möchten, brauchen Sie vorher eine Erlaubnis.

An die Prostitutionsstätte sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das sind vor allem bauliche Mindeststandards, die eingehalten werden müssen.

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.

Verfahrensablauf

Bevor Sie eine Prostitutionsstätte betreiben, müssen Sie die Erlaubnis beantragen.

Die zuständige Stelle prüft dann, ob die baulichen und gewerblichen Standards eingehalten sind.

Sie erhalten die Erlaubnis dann schriftlich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, wo auch die Prostitutionsstätte liegt.

Voraussetzungen

Für die Betriebserlaubnis einer Prostitutionsstätte muss diese:

  • über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen verfügen;
  • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume aufweisen;
  • individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände besitzen.

 

Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte:

  • müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen;
  • müssen Türen besitzen, die jederzeit von innen geöffnet werden können;
  • dürfen von außen nicht einsehbar sein;
  • dürfen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Betriebskonzept
  • schriftlicher Antrag für eine Erlaubnis
  • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis Belegart 0)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung
  • Grundrisszeichnung (möglichst im Maßstab 1:100)
  • Mietvertrag/Eigentumsnachweis (Kopie)
  • Nachweis über eine gültige Betriebszulassung  
  • Gewerbezentralregisterauszug für natürliche und juristische Personen (Belegart 9)

Zudem sind folgende Angaben nachzuweisen

  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erlaubnis einer Prostitutionsstätte fallen Kosten zwischen 500,00 und 3.000,00 Euro an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie dürfen die Prostitutionsstätte erst betreiben, wenn Sie die Erlaubnis haben.

Anträge / Formulare

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. 

Was sollte ich noch wissen?

Wie Sie die Erlaubnis für Ihr Prostitutionsgewerbe erhalten, erfahren Sie unter dem Stichwort „Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe beantragen“.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

Hinweis abweichende Öffnungszeiten

Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde

Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr 

Bußgeldstelle

nach telefonischer Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg
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