Hausschlachtung anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.
An wen muss ich mich wenden?
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Welche Gebühren fallen an?
Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Amt für Verbraucherschutz
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Di: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Do: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Fr: 08:30-11:30 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 3900
- Fax:
- 03921 949 9639
- E-Mail:
- veterinaeramt@lkjl.de