Anforderungen bei Baugenehmigungsverfahren

Im Rahmen von Bauvorhaben können immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Baustellen, an die Bauausführung und den Betriebsablauf gestellt werden, welche die Bauherrschaft in eigener Zuständigkeit zu beachten und umzusetzen hat. Im Falle der Nichtbeachtung gesetzlicher Anforderungen kann es zu kostenpflichtigen nachträglichen Anordnungen und damit ggf. zu teuren und kostenaufwändigen nachträglichen baulichen und organisatorischen Maßnahmen durch die zuständige Behörde kommen.

Die folgenden Hinweise gelten insbesondere für baurechtliche Genehmigungsverfahren von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Diese sollen Bauherren, Architekten und Entwurfsverfassern rechtzeitig vor Einreichung der Genehmigungsunterlagen und vor Baubeginn über die spezifischen Anforderungen vor allem im Hinblick auf die Vermeidung und Verminderung von Luftverunreinigungen, Lärm und Erschütterungen informieren. So bleibt ausreichend Gelegenheit für eine kostengünstige und effektive Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten und einen gesetzeskonformen Betrieb der Anlagen.

Die konkreten Anforderungen und die entsprechenden Datenblätter zur Erfassung notwendiger Unterlagen für allgemeine und spezielle Anlagen sind in folgendem Merkblatt zusammengestellt.

Sachgebiet Immissionsschutzbehörde/Abfallbehörde

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Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr

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ja

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