Allgemein

Mit dem “DigitalPakt Schule” gewährt das Land Sachsen-Anhalt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsstruktur für die Vernetzung von Schulen und deren Ausstattung mit IT-Systemen, Zuwendungen aus Bundesmitteln. Ziel ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, sichere Vernetzungs- und Lehr-Lern-Infrastrukturen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.

Für die effizientere Gestaltung der Bildungsinfrastruktur, die Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungsauftrages mit Blick auf die Anforderungen in der digitalen Welt und für die bedarfsgerechte Qualifizierung des Lehrerpersonals stellt der Bund aus dem Sondervermögen “Digitale Infrastruktur” 5 Milliarden Euro als Finanzhilfe für alle Bundesländer im Zeitraum 2019-2024 zur Verfügung.

Digitalitierung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Jerichower Land

Folgende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Jerichower Land profitieren von der Förderung aus dem Digitalpakt Schule

  • Burger Roland Gymnasium
  • Bismack-Gymnasium Genthin
  • Europaschule Gymnasium Gommern
  • Sekundarschule Brettin
  • Sekundarschule “Carl von Clausewitz” in Burg
  • Sekundarschule “F.A.W. Diesterweg” in Burg
  • Sekundarschule “Am Baumschulenweg” in Genthin
  • Sekundarschule “Fritz Heike” in Gommern
  • Sekundarschule Möser
  • Sekundarschule “An der Elbe” in Parey
  • Gemeinschaftsschule “Am Park” Möckern
  • Förderschule für Lernbehinderte “Dr. Theodor Neubauer” in Burg
  • Förderschule für Geistig Behinderte “Lindenschule” in Burg
  • Förderschule “Albrecht Dürer” in Parchen
  • Berufsbildende Schulen “Conrad Tack” in Burg

Der Landkreis Jerichower Land wird insgesamt mit 2.876.824 EUR gefördert.

Aus den Fördermitteln wird in den Landkreiseigenen Gymnasien, Sekundarschulen, Förderschulen, als auch die Berufsbildende Schule eine vollständige, zukunftsorientierte Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie eine strukturierte Verkabelung aller Schulen errichtet werden. Es sollen Anschlussmöglichkeiten für digitale Endgeräte geschaffen, digitale Netzwerkdosen installiert sowie eine Ausleuchtung und Vernetzung der separaten Schulgebäude der jeweiligen Schulen etabliert werden. Angedacht sind zudem die Beschaffung digitaler Lehr- und Lernwerkzeuge.

Weitere Informationen

zum DigitalPakt Schule erhalten Sie auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/staedte-schul-und-wohnungsbau-wohnungswesen/digitalpakt-schule.de sowie auf der Homepage des Bundes unter www.digitalpaktschule.de/de/sachsen-anhalt-1799.de.

Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen (Denkmalpflegeförderung) einen Zuwendungsbescheid für die Fördermaßnahme "Erneuerung der Fenster an den Fassadenflächen Nord-, Nordwest- und Westseite der Berufsbildenden Schule „Conrad Tack“ Haus 2 in Burg" erhalten. Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 49 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und ist begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 293.020,00 Euro. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich laut Finanzierungsplan auf 598.000,00 Euro.

Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex der ehemaligen Schuhfabrik „Conrad Tack“ wurde in den 2000er Jahren zu den Berufsbildenden Schulen „Conrad Tack“ des Landkreises Jerichower Land umgebaut und saniert. Die dabei ebenfalls unter Denkmalschutzauflagen in Anlehnung an den Bestand erneuerter Fenster weisen im Haus 2 in den Fassadenflächen zur Nord-. Nordwest- und Westseite (Straßenseite Magdeburger Straße und Magdeburger Chaussee) vom Erd- bis zum Dachgeschoss starke Schäden auf. Aufgrund dessen müssen die vorhandenen Fenster einschließlich ihrer inneren Fensterbänke ausgebaut und durch dem Bestand entsprechende Fenster und innere Fensterbänke ersetzt sowie wieder hergestellt werden.

Die Umsetzung der Baumaßnahme findet bis 31.12.2024 statt.

Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus einen Zuwendungsbescheid für die Fördermaßnahme "Neubau Einfeldsporthalle mit Mehrzweckgebäude in Möser" erhalten. Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und ist begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 1.259.627,88 Euro. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln.

Zur Reduzierung der Eigenmittel wurde ein weiterer Antrag über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG – Kommunen) gestellt. Hierbei handelt es sich um einen Zuschussbetrag in Höhe von 545.950 EUR. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich aktuell auf ca. 6,8 Mio. Euro.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens weist das zweigeschossige Mehrzweckgebäude im Erdgeschoss die Sporthalle mit Nebenräumen und Mensa mit Ausgabeküche sowie im Obergeschoss drei Klassenräume nebst Vorbereitungsräume und einen zusätzlichen Gruppenraum aus. Die Einfeldsporthalle ist durch die Lage aller Räume auf einer Ebene autark durch den Vereinssport nutzbar, ohne das funktionale Überschneidungen mit der Sekundarschule entstehen. Der Neubau ist über eine Verbindungsbrücke im Obergeschoss direkt mit dem Schulgebäude verbunden. Alle Eingänge sowie dessen Anbindungen an das bestehende Gebäude werden barrierefrei erschlossen. Durch den angebundenen Aufzug im angrenzenden Schulgebäude sind alle Ebenen für körperbehinderte Personen erreichbar.

Die geplante Bauzeit für den Sporthallenneubau mit Mensa und Klassenräume erstreckt sich über den Zeitraum vom April 2023 bis Februar 2025.

Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur), RdErl. des MB vom 4. Juni 2018 und 3. Dezember 2018 - 35-813 47-10 - einen Zuwendungsbescheid für die Fördermaßnahme "Ersatzneubau für das Haus 2 des Bismarck-Gymnasiums in Genthin" erhalten.
Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 2.726.965,00 Euro. Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln.
Abzuschließen ist die Investitionstätigkeit bis zum 31. Dezember 2022. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 6.000.000,00 Euro. Die Finanzierung der Restsumme in Höhe von ca. 3.300.000,00 Euro erfolgt vollständig aus Eigenmitteln des Landkreises.

Die Zuwendung soll finanzschwache Kommunen in die Lage versetzen, in die Verbesserung der Schulinfrastruktur zu investieren. Ziel ist es, hiermit bei der Sanierung und Modernisierung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen - auch mit Blick auf in diesem Rahmen notwendige ergänzende Maßnahmen zur Erfüllung digitaler Anforderungen an Schulgebäude - stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen zu kommen.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens weist der dreigeschossige Schulneubau acht allgemeine Unterrichtsäume, sechs Fachunterrichtsräume sowie eine großzügige Mensa mit angeschlossener Verteilerküche aus. Für das Lehrpersonal sind neben einem Lehrerzimmer, zwei Teamstationen, vier Vorbereitungsräumen sowie Räumlichkeiten für die Schulleitung und Schulkoordination vorgesehen. Zudem werden ergänzende Nebenräume wie Sanitär-, Hausanschluss-, Lager- und Putzmittelräume integriert. Ein zentrales Element wird der Verbinder sein, der im ersten und zweiten Obergeschoss den direkten Übergang zwischen dem neuen Gebäude und Haus 3 darstellt. Er ermöglicht auch den barrierefreien Zugang zu Haus 3.

Die geplante Bauzeit für den Ersatzneubau erstreckt sich im direkten Anschluss an den Abbruch des Bestandsgebäudes über den Zeitraum vom Oktober 2020 bis Juni 2022.