Kindertageseinrichtungen im Jerichower Land

Im Landkreis Jerichower Land gibt es in jeder Stadt und Gemeinde eine oder mehrere Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit betreut werden. Zudem bieten Kindertagespflegepersonen individuelle Betreuungsangebote für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren an.

 

 

Das Jugendamt ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen und die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 45 ff SGB VIII in Verbindung mit § 20 KiFöG LSA. Die notwendigen Antragsformulare, Arbeitshinweise und weitere Informationen werden auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes zur Verfügung gestellt.

Zu den weiteren Aufgaben zählen unter anderem:

  • die Beratung und Begleitung der Träger und MitarbeiterInnen von Kindertageseinrichtungen, Elternvertretungen und Eltern bei Fragen zum Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) und dessen Umsetzung in den Einrichtungen im Landkreis.

  • die Erlaubniserteilung zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII (Tagesmütter).

 

Übernahme von Kostenbeiträgen

Gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz § 90 SGB VIII und § 13 des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt kann auf Antrag der Eltern, der Kostenbeitrag für den Besuch einer Tageseinrichtung ganz oder teilweise durch den Landkreis übernommen werden. Die Übernahme des Kostenbeitrages ist vom Einkommen der Antragssteller abhängig. 

Fachbereich Kinder - Jugend - Familie

Öffnungszeiten

Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 4
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 5100
Fax:
03921 949 9550
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 4 in Burg
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