Bildung und Teilhabe - Mehr Chancen für Kinder
Familien, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, können ergänzende Leistungen aus dem sogenannten "Bildungs- und Teilhabepaket" in Anspruch nehmen.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf Leistungen für:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für SchülerInnen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für SchülerInnen
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung für SchülerInnen
- Zuschuss zum Mittagessen für SchülerInnen und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Die Hilfen werden überwiegend in Form von Gutscheinen und Direktzahlungen an die Leistungsanbieter erbracht.
Wo können Anträge gestellt werden?
Alle anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in den Einheitsgemeinden Genthin, Jerichow und Elbe-Parey können diese ergänzenden Leistungen im Kreishaus Genthin (Brandenburger Straße 100 / Raum 252) beantragen.
Für die Bereiche Biederitz, Burg, Gommern, Möckern und Möser stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes in Burg (In der Alten Kaserne 4) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zuständig für Leistungsberechtigte, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende erhalten, ist das Jobcenter Jerichower Land mit seinen Geschäftsstellen in Burg und Genthin. Diese Familien erhalten somit die Leistungen aus einer Hand.
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass aktuelle Bescheide über den Bezug von Wohngeld bzw. des Kinderzuschlags notwendig sind.