Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht
Der amtsärztliche Dienst führt gutachterliche Untersuchungen für Einzelpersonen, mit gemeldeten Wohnsitz im Landkreis Jerichower Land, im Auftrag und nach gesetzlichen Vorschriften durch.
Überführung von Leichen ins Ausland (Leichenpass)
Für die Beförderung von Leichen ins Ausland bedarf es einer Erlaubnis. Die Antragstellung ist erst nach standesamtlicher Beurkundung möglich. Der formlose oder mündliche Antrag muss die Daten des Verstorbenen, den Totenschein, das Bestattungsunternehmen, den Transportweg, die Transportmittel, eine Einsargungsbestätigung sowie einen Nachweis über die Bestattungsmöglichkeit am Bestimmungsort enthalten.
Erfassung selbständiger Berufsangehöriger im Gesundheitswesen
Jeder, der im Jerichower Land selbständig einen Beruf im Gesundheitswesen ausübt bzw. als Selbständiger Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt, hat nach § 26 Absatz 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG LSA) die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit anzuzeigen und auf Verlangen seine Berufserlaubnis vorzulegen. Änderungen (z. B. Name, Praxisanschrift) sind ebenfalls anzuzeigen.
Folgende ärztliche und nicht ärztliche Berufe unterliegen der Anzeigepflicht:
- Arzt / Ärztin
- Zahnarzt / Zahnärztin
- Psychotherapeut/in
- Apotheker/in
- Physiotherapeut/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Logopäde/in
- Ergotherapeut/in
- Podologe/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Ernährungsberater/in
Änderungen und Abmeldungen können formlos erfolgen. Die rechtliche Grundlage bildet der § 26 Abs.3 Gesundheitsdienstgesetz (GDG LSA).
Heilpraktikerverfahren
Eine Heilpraktiker-Erlaubnis kann neben der uneingeschränkten Erlaubnis auch eingeschränkt für die Gebiete Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie beantragt und erteilt werden.
Für den Antrag ist folgendes erforderlich:
- ein kurz gefasster Lebenslauf,
- die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, bei einer eingetragener Lebenspartnerschaft der entsprechende Nachweis,
- ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis, Reisepass, in Zweifelsfällen Staatsangehörigkeitszeugnis),
- eine Bescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht älter als einen Monat), aus der hervorgeht, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt ist,
- ein amtliches Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat),
- eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als einen Monat), wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller nicht wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufes als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker unfähig oder ungeeignet ist,
- ein Nachweis über mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene gleichwertige Schulbildung,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikerrecht beantragt wurde,
- das Zeugnis über die staatliche Prüfung der derzeitigen Ausübung,
- die Lehrgangsbestätigung mit Prüfungsnachweis für sektorale Heilpraktiker oder Angabe des voraussichtlichen Termins der Kenntnisüberprüfung,
- Angaben zur Heilpraktikerausbildung (Zeitraum, Schule/Institution oder private Prüfungsvorbereitung bei einem Heilpraktiker)
Sämtliche Unterlagen müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen!
Weitere Informationen und Antragsformulare können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ist kostenpflichtig.