Kulturförderung im Jerichower Land
Ab sofort können Anträge für die Kulturförderung 2025 beim Landkreis Jerichower Land eingereicht werden. Die Frist für die Bewerbung endet am 31. Oktober 2024. Bis zu diesem Datum können finanzielle Mittel für Kulturprojekte und -maßnahmen beantragt werden, die für das kommende Jahr geplant sind.
Unterstützt werden Vorhaben, die das kulturelle Leben im Jerichower Land bereichern. Sowohl bestehende Projekte als auch neue Ideen können gefördert werden. Dabei stehen die Identifikation mit der Region und die Präsentation eines vielfältigen kulturellen Angebots im Landkreis im Vordergrund.
Der Antrag steht auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik "Freizeit, Kultur und Tourismus zum Download bereit. Alle Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren der Kulturförderrichtlinie sowie eine Übersicht mit zuwendungsfähigen Maßnahmen und Erläuterungen sind ebenfalls unter www.lkjl.de einsehbar.