Ein praktisches Beispiel, wie zuletzt in Genthin, ist das Anlegen einer Streuobstwiese. Dabei werden vor allem hochstämmige Obstbäume mit vorwiegend klassischen Obstsorten gepflanzt. Besonders beliebt sind etablierte Apfelsorten wie Boskoop. Aber auch Birnen, Pflaumen und Kirschen eignen sich dafür. Wichtig ist, dass die Wiesen rund um die Bäume möglichst selten gemäht werden, damit Tiere die neugeschaffene Umgebung annehmen. Gewünschter Nebeneffekt: Die Tiere können sich gleich von den Früchten der Bäume ernähren. Mit nur wenig Aufwand konnte so ein neues Biotop geschaffen werden.
Ökokonten
Bei Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in die Natur und Landschaft verbunden sind, müssen sogenannte Kompensationsmaßnahmen wie etwa Ersatzpflanzungen durchgeführt werden. Seit 2005 kann durch das Ökokonto-Verfahren eine Kompensationsmaßnahme durchgeführt werden, obwohl noch kein Eingriff vorliegt. Diese vorgezogenen Maßnahmen können beispielsweise Investoren zum Kauf angeboten werden, die einen Eingriff ausgleichen oder ersetzen müssen. Ziel der Regelung ist es, mehr Freiraum bei der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft zu bekommen.
Wer im Jerichower Land entsprechende Ökokontomaßnahmen durchführen will, muss sich an die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung wenden. Diese prüft, bewertet und bestätigt die geplante Ökokontomaßnahme. Bereits abgeschlossene Maßnahme kommen rückwirkend für das Ökokonto nicht in Betracht. Nach Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde wird die vorgesehene Maßnahme in das Ökokonto aufgenommen.
Die Bewertung erfolgt jeweils auf der Grundlage des Bewertungsmodells des Landes Sachsen-Anhalt. Jedem Biotoptyp wird entsprechend seiner naturschutzfachlichen Wertigkeit ein Wert von „0" bis „30" zugeordnet. Dabei entspricht der Wert „0" dem niedrigsten (z.B. versiegelte Flächen) und „30" dem höchsten naturschutzfachlichen Wert (z.B. wertvolle FFH-Lebensraumtypen). Die Punkte gelten jeweils pro Quadratmeter. Mit diesem Modell kann über die Biotopwerte ganz einfach der Ausgangszustand der Ökokontoflächen bewertet und die anrechenbare Wertsteigerung bei der Anrechnung der Maßnahme festgestellt werden. Nach der Anrechnung -also mit der Verwendung als Kompensationsmaßnahme- wird sie schließlich im Naturschutzverzeichnis gelöscht, das heißt vom „Ökokonto" abgebucht. Zum Anrechnungszeitpunkt wird noch einmal aktuell bewertet, um die anrechenbaren Ökopunkte, das heißt die „ökologische Verzinsung" festzustellen. Die anrechnungsfähigen Ökopunkte ergeben sich dabei aus der Differenz der zum Anrechnungs- und der zum Ausgangszeitpunkt ermittelten Wertigkeit der Flächen.
Der Handel von Ökokontoflächen oder Anrechnungsberechtigungen ist uneingeschränkt zulässig. Außerdem können Dritte zwischen Anbietern von Ökokontomaßnahmen und Nachfragern vermitteln. Über die aktuell zur Verfügung stehenden Maßnahmen informiert die Naturschutzbehörde auf direkte Anfrage.
Sachgebiet Naturschutzbehörde
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