Kreis- und Stadtarchiv
Das Kreis- und Stadtarchiv des Landkreises verwaltet und bearbeitet die Bestände und das Schriftgut des Jerichower Landes sowie der Stadt Burg. Diese geben Auskunft über die regionale historische Entwicklung. Während das Endarchiv das Archivgut und die archivischen Sammlungen umfasst, beinhaltet das Verwaltungsarchiv das dienstliche Schriftgut der Ämter und Fachbereiche, welches nicht mehr ständig für die tägliche Arbeit benötigt wird, aber noch Aufbewahrungsfristen unterliegt.
Die Benutzung des Archivs wird hauptsächlich durch nachstehende rechtliche Vorschriften geregelt:
- das Archivgesetz Sachsen-Anhalt (ArchG LSA)
- die Benutzerordnung für das Kreis- und Stadtarchiv Jerichower Land
- die Gebührensatzung des Landkreises Jerichower Land für die Nutzung des Kreis- und Stadtarchivs
Bei Interesse können Anfragen zu folgenden Themen gestellt werden:
- der Genealogie
- Bauakten (ab etwa 1890 bis 1990)
- Bestände der historischen Entwicklung
- Zeugnissen aus Archivierungen bestimmter Einrichtungen (z. B. Schulen, Fachschulen).
Die aktuell gültige Gebührensatzung des Landkreises Jerichower Land für die Nutzung des Kreis- und Stadtarchivs Jerichower Land sowie der Außenstelle Genthin kann im Kreisrecht des Landkreises unter der Rubrik Allgemeine Verwaltung eingesehen werden.