Sitzung des Kreistages am 25.09.2024
In der Sitzung des Kreistages am 25. September 2024 standen unter anderem folgende Themen auf der Tagesordnung:
Zweckvereinbarung mit der Stadt Genthin in Archivangelegenheiten
Seit zehn Jahren werden bereits Teilbestände des Genthiner Stadtarchivs im Kreisarchiv des Landkreises eingelagert. Nunmehr soll auch das historische Archiv der Stadt beim Kreis eingelagert werden. Die Kreistagsmitglieder stimmten der Vereinbarung zu, da die Kellerräume der Stadt- und Kreisbibliothek in Genthin nicht den notwendigen konservatorischen Standards entsprechen. Die bisher in Genthin tätige Archivarin führt ihre Arbeit in Burg fort und verstärkt dort das Team des Kreisarchivs.
Bewilligung Drei weiterer Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit
Da in der vergangenen Förderperiode nicht alle Finanzmittel aus dem ESF+ Programm „Schulerfolg sichern“ abgerufen wurden, stellt das Bildungsministerium weitere Mittel für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis zum 31. Juli 2028 zur Verfügung. Damit besteht die Möglichkeit, die Schulsozialarbeiterstellen im Jerichower Land um drei auf insgesamt 17 Stellen zu erhöhen. Der Eigenanteil für den Landkreis an den Kosten liegt bei 40%. Dies entspricht einer Gesamtsumme von 363.000 Euro. Der Kreistag stimmte dem Antrag zu und wertet damit die Schullandschaft im Jerichower Land weiter auf.
Entschädigungssatzung für Ehrenämter
Nachdem das Ministerium für Inneres und Sport zuletzt die Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen im kommunalen Ehrenamt anhob, wurde die Entschädigungssatzung aktualisiert und die Pauschalen erhöht. Für den Landkreis ehrenamtlich Tätige, wie der Kreisbrandmeister und weitere Ämter im Brand- und Katastrophenschutz, sowie der Kreisjägermeister, der Kreisseniorenbeirat und die Mitglieder des Kreistages, erhalten damit mehr Geld für ihre freiwillige Arbeit. Das Gremium stimmte der Neufassung zu.
Anpassung der Gebühren für Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung im Landkreis Jerichower Land läuft über ein modernes Abfall-Identsystem. Die vergangenen sechs Jahre war keine Erhöhung der Gebühren notwendig, eine Neukalkulation der Gebühren für die Jahre 2025 bis 2027 ergab jedoch den Bedarf einer Gebührenerhöhung. Primäre Ursache ist eine erhebliche inflationsbedingte Preissteigerung, wie beispielsweise bei Betriebsstoffen wie Dieselkraftstoff, bei den Vertragspreisen der einzelnen Dienstleister und mögliche Zusatzkosten für CO2-Zertifikate bei der Restabfall-Verwertung. Außerdem stehen keine Überdeckungen aus der vorhergehenden Kalkulationsperiode 2022-2024 mehr zur Verfügung. Der Kreistag folgte der Argumentation und beschloss den entsprechenden Antrag.