Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Gommern - Gewerbe, Märkte, Festplätze
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr und nach VereinbarungAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Anschrift
Platz des Friedens 10
39245Gommern, Stadt
39245Gommern, Stadt
Anschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
39245Gommern, Stadt
39245Gommern, Stadt
Kontakt
- Telefon:
- 039200 7789-64
- Fax:
- 039200 7789-10
- E-Mail:
- kontakt@gommern.de