Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Gommern - Gewerbe, Märkte, Festplätze

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr                                                                                                                                                                                                                                                                                           Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Adressen

Anschrift
Platz des Friedens 10
39245Gommern, Stadt
Anschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
39245Gommern, Stadt

Kontakt

Telefon:
039200 7789-64
Fax:
039200 7789-10