Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Genthin - Gewerbeangelegenheiten
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung: Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Anschrift
Marktplatz 3
39307Genthin, Stadt
39307Genthin, Stadt
Kontakt
- Telefon:
- 03933 876-210
- Fax:
- 03933 876-140
- E-Mail:
- stadtverwaltung@stadt-genthin.de