Vermögenswerte zurück übertragen
Leistungsbeschreibung
Grundsatz der vermögensrechtlichen Regelung ist es, dass Vermögenswerte an die ehemaligen Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben sind. Dieser Grundsatz der Rückgabe wird jedoch zu Gunsten der redlichen Erwerber von Eigentum oder dinglichen Nutzungsrechten (beispielsweise in den so genannten "Häuslebauer"-Fällen) sowie in denjenigen Fällen durchbrochen, in denen die Rückgabe aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Ist die Rückgabe nicht möglich, hat der Alteigentümer Anspruch auf Entschädigung. Er konnte auch grundsätzlich an Stelle der Rückgabe Entschädigung wählen. Einzelheiten, insbesondere über die Höhe der Entschädigung, sind im Entschädigungsgesetz und für NS-Verfolgte im NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz geregelt.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen beim Landesverwaltungsamt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Rechtsamt
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
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39288Burg
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 3000
- Fax:
- 03921 949 9530
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