Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum ist eine Erlaubnis einzuholen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein Strecken- und Zeitplan in A 4-Format beizufügen. Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung beim Landesverwaltungsamt, Referat Verkehr, einzureichen.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Landkreise berührt. Ansonsten sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen Genehmigungsbehörden. Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Burg
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Bürgerservice (In der Alten Kaserne 2) Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
39288Burg, Stadt
39281Burg, Stadt
Kontakt
- Telefon:
- 03921 921-0
- Fax:
- 03921 921-600
- E-Mail:
- burg@stadt-burg.de