Befahrung im Schutzgebiet
Leistungsbeschreibung
Im Landkreis Jerichower Land sind verschiedene naturschutzrechtliche Schutzgebiete und Schutzobjekte ausgewiesen, z. B. die Landschaftsschutzgebiete „Umflutehle - Külzauer Forst“ und „Elbtalaue“ oder verschieden Natura 2000 Gebiete entlang der Elbe.
In der Regel ist das Befahren dieser Schutzgebiete sowie Abstellen von Kfz außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege, Straßen und Plätze eingeschränkt bzw. Verboten. Im Einzelnen ergibt sich dies aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.
In Ausnahmefällen, z. B. für Hobbyangler, kann entsprechend der erlassenen Verordnungen das Befahren sowie Abstellen von Kfz außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege, Straßen und Plätze gestattet werden.
Mit dem hinterlegten Formular und Beifügen von Nachweisen kann dies beim Sachgebiet Naturschutz beantragt werden.
Formulare
Sachgebiet Naturschutzbehörde
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 7000
- Fax:
- 03921 949 9670
- E-Mail:
- naturschutz@lkjl.de