Gartenabfall entsorgen

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

Biotonne ( Jerichower Land )

In die Biotonne (braun) gehören kompostierbare Abfälle aus Küche und Garten (Biomüll).

Im Rahmen der Abfallgebühr ist die Abholung einer gleichgroßen Biotonne wie die Mülltonne abgegolten.

Sollten Sie einen höheren Bedarf haben, können Sie zusätzlich Behälter bestellen, die dann kostenpflichtig sind. Hier haben Sie die Wahl zwischen einem Behälter mit 80 Liter oder mit 120 Liter Fassungsvermögen. Für den Umtausch bzw. die zusätzliche Bereitstellung bzw. Abmeldung fallen jedoch Umtauschgebühren in Höhe von 24,00 Euro pro Vorgang an sowie Biomüllgebühren. Bitte nutzen Sie das Formular Änderung Abfallgefäße.

Für die Bestellung, Änderung oder Abmeldung von Abfallgefäßen nutzen Sie bitte die zur Verfügung stehenden Formulare.

Die Verbrennung von Gartenabfällen ist im Landkreis Jerichower Land  nicht erlaubt. Siehe Merkblatt zur Entsorgung von Gartenabfällen.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Biotonne ( Jerichower Land )

Ihr Wohnort in der Gemeinde:

Stadt Burg
Tel.: 03921 949-7508

Stadt Genthin
Tel.: 03921 949-7511

Stadt Gommen
Tel.: 03921 949-7512

Stadt Möckern
Tel.: 03921 949-7516

Gemeinde Biederitz
Tel.: 03921 949-7509

Gemeinde Elbe-Parey
Tel.: 03921 949-7511

Gemeinde Jerichow
Tel.: 03921 949-7512

Gemeinde Möser
Tel.: 03921 949-7509

Gewerbe, Großwohnanlagen und Naherholungsgebiete
Tel.: 03921 949-7510

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Biotonne ( Jerichower Land )

Für Privathaushalte fallen für die Entsorgung des Biomülls ab dem zweiten Biogefäß zusätzliche Entsorgungsgebühren an. Bei erheblicher Fehlbefüllung wird ein roter „Beanstandungsaufkleber“ am Biobehälter angebracht. In solchen Fällen haben Sie bis zur nächsten turnusmäßigen Entleerung die Möglichkeit, den Biobehälter selbst nachzusortieren oder der Biobehälter wird als gebührenpflichtige Sonderleerung an einem Termin (gemäß Abfallkalender) der Restmüllentsorgung geleert. Dies ist auf dem „Beanstandungsaufkleber“ entsprechend anzukreuzen und eine Mail mit Foto vom ausgefüllten Aufkleber an: zu senden.

Für die Sonderleerung ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid entsprechend der aktuellen Abfallgebührensatzung des Landkreises Jerichower Land.

Sonderleerungen aufgrund von Fehlbefüllung zählen für das Erreichen der Mindestleerungen-Restabfall nicht mit.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Was sollte ich noch wissen?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Biotonne ( Jerichower Land )

Bei Eigenkompostierung entfällt der Entsorgungszwang. Nutzen Sie zur Beantragung der Befreiung von der Überlassungspflicht für Bioabfall den entsprechenden Antrag unter Formulare.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Abfallwirtschaft

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Di:  08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 7000
Fax:
03921 949 9670
Kreishaus Genthin
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