Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Leistungsbeschreibung
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Formulare
- Abfallart und vorgesehene Entsorgung des Abfalls (Formular 7.1)
- Abgas-/Abluftreinigung (Formular 4.1c)
- Abwasser - Abfall / Behandlung / Ableitung (Formular 8)
- Angaben zum Arbeitsschutz (Formular 9)
- Anlagenteile/Nebeneinrichtungen (Formular 2.1)
- Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen wassergefährdender Stoffe (Formular 6.1c)
- Anlagen zum Herstellen/Behandeln/Verwenden wassergefährdender Stoffe (Formular 6.1d)
- Antrag auf Genehmigung nach BImschG (Formular 1)
- Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 BImSchG (Formular 1c)
- Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (Formular 5.1)
- Ausrüstungsdaten (Formular 2.3)
- Betriebsbereiche/Stoffe nach Störfall-Verordnung (Formular 5.2a)
- Betriebsbereiche/Stoffe nach Störfall-Verordnung (Formular 5.2b)
- Betriebseinheiten (Formular 2.2)
- Brandschutzmaßnahmen (Formular 10)
- Emissionen (Formular 4.1b)
- Emissionsquellen (Formular 4.1a)
- Emissionsquellen, Geräusche (Formular 4.2)
- Erläuterungen und Hinweise für die Antragstellung der Genehmigung nach dem BImschG
- Feststellung der Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Formular 13)
- Formularverzeichnis zum Genehmigungsantrag nach BImSchG
- Gefahrstoffe nach § 3 Abs. 1 GefStoffV/Biol. Arbeitsstoffe nach § 2 Abs. 1 BioStoffV (Formular 3.5)
- Gehandhabte Stoffe (Formular 3.1a)
- Lageranlagen für wassergefährdende feste Stoffe/feste Abfälle (Formular 6.1a)
- Lageranlagen für wassergefährdende flüssige Stoffe/flüssige Abfälle (Formular 6.1b)
- Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen (Formular 6.2)
- Merkblatt EFP
- Physikalische Stoffdaten (Formular 3.3)
- Prüfschema für Einzelfalluntersuchungen nach § 3 c UVPG
- Rohranlagen zum Transport wassergefährdender flüssiger Stoffe (Formular 6.1e)
- Sicherheitstechnische Stoffdaten (Formular 3.4)
- Sicherstellung der Maßnahmen nach § 5 Abs. BImSchG - Abfallentsorgungsanlagen (Formular 14.1)
- Sicherstellung der Maßnahmen nach § 71 Abs. 3 BauO LSA - Windkraftanlagen (Formular 14.2)
- Stoffidentifikation (Formular 3.2)
- Stoffliste, Lageranlagen (Formular 3.1b)
- Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG (Formular 1b)
- Verzeichnis der Antragsunterlagen zum BImSchG (Formular 0)
- Vorbescheid nach §9 BImSchG (Formular 1d)
- Wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG (Formular 1a)
- Wirtschaftsdünger - Flächennachweis (Formular 7.2)
Sachgebiet Immissionsschutzbehörde/Abfallbehörde
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 7000
- Fax:
- 03921 949 9670
- E-Mail:
- immissionsschutz@lkjl.de