Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Leistungsbeschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Wasserbehörde
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 7000
- Fax:
- 03921 949 9670
- E-Mail:
- wasserbehoerde@lkjl.de