Jetzt als Jugendschöffe oder Jugendhilfsschöffe bewerben
Das Jugendamt des Landkreises Jerichower Land sucht für den Zeitraum von fünf Jahren von 2024 bis 2028 Jugendschöffen. Wer sich vorstellen kann diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe ehrenamtlich zu übernehmen, hat ab sofort die Möglichkeit sich zu bewerben. Es werden sowohl Jugendschöffen als auch Jugendhilfsschöffen für das Amtsgericht Burg und das Landgericht Stendal benötigt. Wählbar sind Einwohner des Landkreises Jerichower Land (Amtsgerichtsbezirk Burg). Das Ehrenamt wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.
Schöffen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der unabhängigen Strafgerichte. Sie üben ihr Amt an der Seite von Berufsrichterinnen und – richtern mit gleicher Verantwortung für den Richterspruch aus. Die Übernahme des Schöffenamtes ist ein staatsbürgerliches Recht und eine staatsbürgerliche Pflicht und ermöglicht es den Amtsinhabern in der Rechtspflege an wesentlicher Stelle mitzuwirken. Für die Jugendschöffenwahl wird vom Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagsliste der Bewerber erstellt. Aus dieser wählt dann der Schöffenwahlauschuss die erforderliche Anzahl der Schöffen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten ihre Bewerbung für das Jugendschöffenamt persönlich (zu den Geschäftszeiten im Fachbereich Kinder-Jugend-Familie, In der Alten Kaserne 4, 39288 Burg) oder schriftlich (Landkreis Jerichower Land, Fachbereich Kinder-Jugend-Familie, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg oder per E-Mail an jugendamt@lkjl.de) einzureichen.