Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen
Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Seen und Flüssen hat der Landkreis am 19. Juni 2023 eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen erlassen. Jegliche Entnahmen mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern sind bis zum 30. September 2023 oder bis auf Widerruf untersagt. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, öffentliche und private Grün- und Gartenflächen, Ackerflächen sowie Sportanlagen (z. B. Rasen- und Tennisplätze) in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr zu bewässern. Dies gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen sowie für Bewässerungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. In besonderen Einzelfällen kann hier eine Ausnahmegenehmigung bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Aufgrund der langanhaltenden, angespannten hydrometrologischen Lage in den vergangenen Jahren haben sich in den Oberflächengewässern sowie beim Grundwasser sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Auch im Frühjahr 2023 ist bisher keine signifikante Besserung der Situation eingetreten. Nach den jetzigen Gegebenheiten, insbesondere unter der Berücksichtigung der in den Monaten April und Mai dieses Jahres gefallenen Niederschlagsmengen, ist eine Änderung der Situation nicht absehbar. Die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände führen zu nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässerökologie.
Die Kreisverwaltung bittet daher eindringlich, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Auch in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr ist eine mögliche Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken. Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen kann im Amtsblatt Nr. 14/2023 auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de eingesehen werden.