Weitergewährung der Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände
Zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewährt das Land Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 1. September 2024 eine Erlegungsprämie (Pürzelprämie) um die Schwarzwildbestände zu reduzieren. Diese enthält auch eine Kompensation für die Kosten der Trichinenuntersuchung. Für die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Prämie für Erlegungen im Jerichower Land ist die Kreisverwaltung zuständig.
Entsprechende Anträge für den Erlegungszeitraum 1. Oktober 2023 bis 31. März 2024 können bis zum 15. Mai 2024 beziehungsweise für den Zeitraum 1. April 2024 bis 30. September 2024 bis zum 15. Oktober 2024 gestellt werden. Nähere Informationen sowie das Antragsformular, welches ebenfalls bei der Unteren Jagdbehörde erhältlich ist, sind hier abrufbar.
Voraussetzung für die Gewährung der Erlegungsprämie sind neben der Berechtigung zur Ausübung der Jagd im Jagdbezirk zudem der ordnungsgemäße Wildursprungsnachweis für die erlegten Stücke Schwarzwild sowie die Einreichung der Trichinenuntersuchung beim Veterinäramt. Der Originaldurchschlag des vollständig ausgefüllten Wildursprungsnachweises sowie der Nachweis zur Einreichung der Trichinenuntersuchung sind neben der Streckenliste für das laufende Jagdjahr dem Antrag zwingend beizufügen. Wild, für welches keine Trichinenprobe abgegeben wurde, ist ausdrücklich nicht prämienberechtigt. Außerdem ist zu beachten, dass nur fristgerecht eingereichte und vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden.
Für Rückfragen ist die Untere Jagdbehörde telefonisch unter 03921/ 949-3203 bzw. 3205 sowie per Mail an fb-ordnung@lkjl.de erreichbar.