Haltung von Nutztieren - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische in Aquakulturbetrieben
  • Bienen
     

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Amt für Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Di:  08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Do: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Fr:  08:30-11:30 Uhr 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 3900
Fax:
03921 949 9639
Kreishaus Genthin
Kreishaus Genthin