Vormundschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in Angelegenheiten der Person oder des Vermögens zu vertreten. Das ist der Fall, wenn den Eltern die Personen- oder Vermögenssorge ganz oder teilweise entzogen wurde.
Ein Minderjähriger erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
In der Regel wählt das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes den Vormund aus.
Zunächst sollen Personen in Betracht kommen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer wirtschaftlichen Lage und sonstigen Umständen geeignet und in der Lage sind, die Vormundschaft zu übernehmen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Unterhaltsrecht/Vormundschaft
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Hinweis abweichende Öffnungszeiten
Unterhalt, Beistand, Beurkundung/Beglaubigung (Sorge)
nur nach vorheriger Terminvergabe
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
In der Alten Kaserne 4
39288Burg
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 5100
- Fax:
- 03921 949 9550
- E-Mail:
- jugendamt@lkjl.de