Forsthoheit
Der Begriff Forsthoheit umfasst die Aufgaben und Befugnisse nach dem Forstrecht sowie die Führung des Waldverzeichnisses. Folgende Schwerpunktthemen werden bearbeitet:
- Forstaufsicht, Feststellung der Waldeigenschaften und Forstschutz
- Erstaufforstungen, Kahlhiebe und Waldumwandlungen
- Beratung und Anleitung der Waldbesitzer
- Forstliches Vermehrungsgut
- Erarbeitung forstlicher Stellungnahmen
Rechtsgrundlagen
Bundeswaldgesetz (BWaldG)
Landeswaldgesetz Landes Sachsen-Anhalt (LWaldG)
Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)