Die Wahl des Kreistages hat am Sonntag, den 26. Mai 2019 stattgefunden.
Wahlgrundsätze
Der Kreistag wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Gemäß § 37 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beträgt die Zahl der Kreistagsmitglieder für den Landkreis Jerichower Land 42.
Jede Wählerin, jeder Wähler hatte zur Wahl des Kreistages 3 Stimmen. Diese konnten einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden oder auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber und/ oder Wahlvorschläge verteilt werden.
Wahlgebiet
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt war bei der Wahl zum Kreistag das Wahlgebiet in die 3 folgenden Wahlbereiche eingeteilt:
Wahlbereich I
Stadt Genthin
Stadt Jerichow
Gemeinde Elbe-Parey
Wahlbereich II
Stadt Burg
Stadt Möckern
Wahlbereich III
Stadt Gommern
Gemeinde Biederitz
Gemeinde Möser
Kreiswahlvorschläge
Die Kreiswahlvorschläge waren bis zum 18. März 2019, 18:00 Uhr im Kreiswahlbüro, Bahnhofstraße 9, Haus 1, Zimmer 16 einzureichen.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind Bürger, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Land-kreis Jerichower Land wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
Wählbar in den Kreistag sind Bürger des Landkreises Jerichower Land, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Kreiswahlvorschläge
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. März 2019 die Bewerber für die Wahl zum Kreistag am 26. Mai 2019 zugelassen. Insgesamt 196 Kandidaten haben sich um die 42 Sitze im Kreistag beworben.
Der Kreistag des Landkreises Jerichower Land hat die einzelnen Wahlbereiche wie folgt abgegrenzt:
- Wahlbereich I: das Gebiet der Städte Genthin und Jerichow sowie der Gemeinde Elbe-Parey
- Wahlbereich II: das Gebiet der Städte Burg und Möckern
- Wahlbereich III: das Gebiet der Stadt Gommern sowie der Gemeinden Biederitz und Möser