Gebührensystem
Pauschalgebühr
Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto mehr Abfälle fallen an. Die Pauschalgebühr bemisst sich deshalb an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (laut Einwohnermeldeamt).
Behälterpauschale
Die Behälterpauschale wird für die Bereitstellung von Rest- und Bioabfallbehältern erhoben. Die Gebühr bemisst sich an der Größe des Abfallbehälters – je größer das Fassungsvermögen, umso höher die Behälterpauschale. Die Kosten für den ersten Bioabfallbehälter sind bereits in der Pauschalgebühr enthalten.
Vorhaltevolumen
Abhängig von der Personenzahl in einem Haushalt wird ein Vorhaltevolumen berechnet. Für das Vorhaltevolumen wird ein Restabfall von 8 Liter pro Person und Woche angesetzt. Da der Restabfall alle zwei Wochen zur Abholung bereitgestellt werden kann, ergibt sich ein Vorhaltevolumen von 16 Liter pro Person.
So muss in einem Ein-Personenhaushalt eine Behälterkapazität bzw. ein Vorhaltevolumen für 16 Liter Restabfall zur Verfügung gestellt werden. In den meisten Haushalten ist demnach ein 80 Liter Restabfallbehälter ausreichend (5 Personen × 16 Liter pro Person = 80 Liter), um den innerhalb von zwei Wochen anfallenden Restabfall entsorgen zu können. Erst bei einer Haushaltsgröße von 6 bis 7 Personen wird das Vorhalten eines 120 Liter Restabfallbehälters notwendig, ab 8 Personen das Vorhalten eines 240 Liter Restabfallbehälters.
Die berechneten Vorhaltevolumina werden als Mindestmaß angesetzt. Darüber hinaus gibt es keine Grenzen. Wenn beispielsweise ein Vier-Personenhaushalt anstelle eines 80 Liter Restabfallbehälters mehrere oder einen größeren Behälter wünscht, ist dies gegen eine entsprechende Gebühr möglich.
Leerungsgebühr
Die Höhe der Leerungsgebühr richtet sich nach der Größe des Abfallgefäßes und der Abfallart (Rest- oder Bioabfall). Sie setzt sich zusammen aus den Pflichtentleerungen und den zusätzlichen Leerungen.
Pflichtentleerungen
Die Anzahl der Pflichtentleerungen, die in der Pauschalgebühr enthalten sind, richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Jede einzelne Person produziert eine gewisse Menge an Restabfall pro Jahr. Im Durchschnitt werden 260 Liter Restabfall pro Kopf und Jahr für die Berechnung angesetzt. Für einen Ein-Personenhaushalt mit einem 80 Liter Restabfallbehälter bedeutet dies:
260 Liter/80 Liter = 3,25 = 4 Pflichtentleerungen pro Jahr |
Für die Bioabfallbehälter gibt es keine Pflichtentleerungen. Hier fallen lediglich die zusätzlichen Leerungsgebühren an.
Zusätzliche Leerungsgebühr
Sollten die Pflichtentleerungen nicht ausreichen, um das gesamte Abfallaufkommen zu entsorgen, können die Behälter auch nach der Überschreitung der Pflichtentleerungen zur Abholung bereitgestellt werden. Für jede zusätzliche Leerung wird je ach Abfallart und Behältergröße eine zusätzliche Leerungsgebühr berechnet. Eine Änderung der Gefäßgröße kann jederzeit beantragt werden.
Übersicht Pflichtentleerungen
Personenzahl | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Restabfallbehälter | 80 Liter | 80 Liter | 80 Liter | 80 Liter | 80 Liter | 120 Liter | 120 Liter | 240 Liter |
Pflichtentleerungen pro Jahr | 4 | 7 | 10 | 13 | 17 | 13 | 16 | 9 |